Rotes Kreuz übernimmt Flugrettungskoordination
25.05.2011
Allen Anzeichen nach wird der Bund in Kürze die Vereinbarung zur Regelung der Flugrettung mit den Ländern kündigen. Ab Zeitpunkt der Kündigung tritt eine sechsmonatige Frist in Kraft, in der der Bund noch für die Bereitstellung der Flugrettung verantwortlich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist es Aufgabe der Länder, die Flugrettung selber zu regeln. Salzburgs Politik gibt jetzt grünes Licht für das Rote Kreuz – nach dem Salzburger Rettungsgesetz die einzige anerkannte Rettungsorganisation in Salzburg –, die Aufgaben der Flugrettung künftig zu koordinieren. Das Rote Kreuz wird Aufgabe in enger Abstimmung mit der Bergrettung wahrnehmen.
So soll die Flugrettung künftig aus einer Hand geregelt werden. Künftig wird alles nur mehr über "eine" Verrechnungsstelle – über das Rote Kreuz Salzburg – geregelt. Unterschiedliche Tarifverrechnungen bei medizinisch notwendigen Hubschraubertransporten werden der Vergangenheit angehören.
"Alle Flugrettungsbetreiber, die im Flugrettungsbereich in Salzburg tätig sind, haben deutliche Signale gesetzt, weiterhin mitzuwirken", betonte Ing. Anton Holzer, Landesrettungskommandant des Roten Kreuzes.
Künftig sind drei Stützpunkte und ein zusätzlicher saisonaler Stützpunkt vorgesehen. Das Rettungswesen in Salzburg, ob bodengebunden oder über die Flugrettung, wird künftig einheitlich mit dem Roten Kreuz als Partner organisiert und landesweit sichergestellt.