Neuer Covid-19 Aufreger: Judo-Trainingslager in Mittersill
25.01.2021
Hausverstand und Covid-19 – zwei offenbar noch immer schwer kompatible Komponenten. Auch im SalzburgerLand! Man glaubt es kaum: Trotz Corona-Zeitalter war geplant, dass in den nächsten Tagen 200 Profisportler aus 13 Nationen im Rahmen eines Judotrainingslagers in Mittersill trainieren.
“Die Veranstaltung wäre aufgrund der Profisportregelung gesetzlich möglich gewesen” heißt es in einer aktuellen Aussendung des Landes. Mehr noch: Die Athleten und Betreuer waren gestern bereits angereist. Jetzt wurde die Reissleine gezogen und alle sollen bis morgen wieder abreisen.
„Das Olympia-Trainingslager in Mittersill wurde unter strengsten COVID-19-Auflagen geplant und durchgeführt. Alle Judoka und Coaches, national wie international, wurden im Vorfeld mindestens zweimal negativ getestet. Weitere Tests waren im 48-Stunden-Rhythmus geplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Land beziehungsweise in der Region sind wir in Abstimmung mit den lokalen Behörden zum Entschluss gekommen, das Trainingslager dennoch vorzeitig zu beenden. Die Gesundheit aller Beteiligten bzw. der lokalen Bevölkerung steht selbstverständlich im Vordergrund“, sagt der Präsident des Österreichischen Judoverbands Martin Poiger.
Viertler: „Absage ist richtiges Signal an die Bevölkerung.“
Der Mittersiller Bürgermeister Wolfgang Viertler trägt diese Entscheidung auch mit. „In Zeiten wie diesen müssen wir die richtigen Dinge tun. Eine Absage ist auch für die örtliche Bevölkerung, die schon seit Wochen im Lockdown lebt, das richtige Signal. Jetzt müssen wir alle zusammen helfen und diese Ausnahmesituation meistern. Die Judoka bleiben Mittersill eng verbunden und wir freuen uns schon auf das nächste Trainigslager, wenn wir diese Pandemie hinter uns gelassen haben. Ich bedanke mich beim Judoverband für die sensible Vorgehensweise“, so Bürgermeister Wolfang Viertler.
Die ersten Sportler haben bereits heute wieder das Quartier in Mittersill verlassen und reisen in ihre Heimatländer zurück.
Und noch ein pikantes Detail am Rande: Nächtigungen in einem Schlaflager sind auch nach der jüngsten Lock-Down Verordnung noch immer erlaubt.
“Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.” – so der Wortlaut von § 8 Abs 1 der 3. COVID19-Notmaßnahmenverordnung.