Bundesliga: Mildes Urteil gegen den LASK

29.05.2020

Jetzt ist es da, das Urteil gegen den LASK. Und aus sportlicher Sicht ist es viel zu milde ausgefallen: Lediglich Punkteabzug und Geldstrafe – zu mehr wollte sich die Bundesliga nicht durchringen. Eine saftige Strafe sieht freilich anders aus. Die Glaubwürdigkeit einer Organisation, die nicht müde wird fair-play zu predigen, stärkt so ein Urteil jedenfalls nicht.

Es war zu erwarten, dass nach dem Motto „the show must go on“ der LASK nicht aus der Liga geworfen wird.  Die Frage die sich dabei aber aufdrängt: Was hat die wirtschaftliche Schwächung in Form einer Geldstrafe mit sportlicher Fairness zu tun? Wird die rote Karte im Fußball auch bald durch eine Geldstrafe ersetzt?

Entweder war es ein sportliches Foul oder nicht. Bei einem sportlichen Foul sollte auch eine sportlich strenge Strafe folgen und nicht ein bloßes Kompensationsgeschäft. Denn mehr als das ist es de facto nicht.

Sechs Punkte Abzug bedeuten letztlich nur die Kompensation des Wettbewerbsvorteils, den sich der LASK mit dem "scharfen" Training geholt hat. Und der Betrag von € 50.000 wird den Top-Bundesligisten auch nicht sonderlich schmerzen. Den mehr als eine Geldumverteilung ist es wohl nicht. Die zusätzliche Medienpräsenz des LASK samt Sponsorlogos in der an sich fußballfreien Zeit rund um den Corona-Trainingsskandal und der daraus resultierende Werbewert dürfte die € 50.000 wohl allemal wert gewesen sein. 

Fazit: Viel Theater um Nichts also. Oder besser gesagt: Viel Theater und dann fast nix. Denn Corona-Regel-Brechen ist kein "Nichts" und sollte nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden. Genausowenig, wie wenn sich jemand - der nicht Otto Normalverbraucher heißt - bei seinem Lieblingsitaliener verplappert und die COVID-Sperrstundenregelung ignoriert.

Richtige Sanktionen gegen eine fair-play Verstoß müssten anders aussehen. Die Bundesliga hat es jedenfalls verpasst, auch gegenüber der Gesellschaft ein richtiges Zeichen zu setzen, was fair-play rund um Corona wert sein sollte.

Und dann ist da noch die Frage, wie es denn mit einer Behördenstrafe für den LASK aussieht. Immerhin haben die COVID19-Gesetze samt zugehöriger Verordnungen staatliche Behörde zu sanktionieren und nicht bloß ein paar Vereins-Richter der  Bundesliga. Mehr als Vereinsrecht ist das ja nicht, nach dem sich der Ball der Bundesliga dreht. Spannend also die Frage, ob es auch behördlicherseits beim bloßen "na hoppla" bleibt.

Durch das Urteil fällt der LASK mit jetzt 21 Punkten von Platz eins auf Platz zwei in der Tabelle zurück. Red Bull Salzburg kommt so an die Tabellenspitze.

In der Presseaussendung der Bundesliga heißt es zum Urteil:

"Senat-1-Urteil im LASK-Verfahren:

Der Senat 1 hat gegen den LASK aufgrund von Verstößen gegen den Fair-Play-Gedanken (ÖFB-Rechtspflegeordnung §111a) folgende Sanktionen verhängt:

Abzug von 6 Punkten für die Saison 2019/20 bezogen auf den Tabellenstand des Finaldurchganges. Im Fall des Saisonabbruches werden die 6 Punkte vom Tabellenstand des Grunddurchganges abgezogen. (Anm.: Bei einem Abbruch während des Finaldurchganges wird die Saison 2019/20 annulliert. Für die Vergabe der UEFA-Startplätze empfiehlt das von ÖFB und Bundesliga in Auftrag gegebene Gutachten die Wertung des Grunddurchgangs. Die Entscheidung hierüber hat ggf. das ÖFB-Präsidium mit 2/3-Mehrheit zu treffen.) Geldstrafe iHv. von € 75,000, wobei diese unter der Auflage bedingt nachgesehen wird, wenn ein Betrag iHv. € 50.000 in den ÖFB Hilfsfond eingezahlt wird. Der LASK hat bereits Protest angemeldet. Die 14-tägige Protestfrist beginnt mit Zustellung des Langbeschlusses des Senates 1."

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